Geschossflächen, Grundstücksflächen in den Gemeinden und Übersicht der Bebauungspläne

Zahlen, Daten und Fakten

Wie gerecht ist die Finanzierung der Kläranlage über die Gemeinden verteilt?

Um diese Frage beantworten zu können müssen verschieden Elemente verglichen werden. Folgende Tabelle zeigt ein Vergleich zwischen den Gemeinden. Leider liegen diese Daten der Gemeinde nicht vor, obwohl 2017 ein Gemeinderatsbeschluss über eine Beteiligung von 100.000 € zur Erhebung der Daten beschlossen wurde. Mit dieser ersten einfachen Übersichtstabelle, kann einfach das Beteiligungsverhältnis der einzelne Gemeinden beurteilt werden.

SchwarzenbruckBurgthannAltdorf (anteilig)gesamt Zweckverband
Einwohner:8.45811.50474020.702
Fläche:22,25 km239,21 km2
Anzahl Bebauungspläne:???
Bebaute Fläche:260ha?
Fläche mit/ohne Bebauungsplan:128ha / 132ha
49%   /   51%
??
Grundstücke:???
Grundstücksfläche:???6,4 Mio qm
Zulässige Geschossfläche:???4.279.200 qm
Tatsächliche Geschossfläche:???
Beteiligung KZV:???
Kosten Kläranlage aus Verbesserungsbescheiden:??29,5 Mio €
Übersicht Verteilung auf die Gemeinden

Interessantes Detail, mit diesem Beschluss wurde die Kommunalberatung Bitterwolf beauftrag die Ermittlung der Geschossflächen durchzuführen. Der Geschäftsleiter der Gemeinde Schwarzenbruck kennt den Inhalt und Leistungsumfang des Vertrages nicht, aber die Gemeinde hat 100.00 € bezahlt! Auch liegen die 2017 durch die Kommunalberatung Bitterwolf erhobenen Daten noch nicht vor, auch nicht in einem vorläufigen Stand. Wieso? Weil sich bis zum Abschluss des Verfahren noch Änderungen ergeben können. Wann ist das Verfahren abgeschlossen? Voraussichtlich 2024 mit Abschluss des Neubaus der Kläranlage! Welche Änderungen kann es geben? Durch Fehler im Aufmaß oder auch falschen Annahmen kann sich die Geschossflächen ändern. Diese Änderungen sollten aber für eine erste Bewertung keine große Rolle spielen, da es sich um 4 Millionen Quadratmeter im Summe handelt und die Änderungen im Vergleich mit der Gesamtfläche eher kleiner sind.

Wir fordern daher Offenlegung der Daten, sowie Offenlegung des Vertrages.

Übersicht der Bebauungspläne?

Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne von Schwarzenbruck mit den Ortsteilen Gsteinach, Ochenbruck und Gewerbegebiet:

Grau hinterlegt und mit Gelb umrandet sind Gebiete mit Bebauungsplänen

Bebauungspläne Schwarzenbruck – Quelle: https://geoportal.bayern.de/

Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne von Schwarzenbruck mit den Ortsteilen Lindelburg, Pfeifferhütte und Wochenendgebiet :

Bebauungspläne Schwarzenbruck – Quelle: https://geoportal.bayern.de/

Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne von Schwarzenbruck mit dem Ortsteil Altenthann :

Bebauungspläne Schwarzenbruck – Quelle: https://geoportal.bayern.de/

Gemeinde Burgthann noch nicht vom Bürgerforum erstellt

Bebauungspläne Burgthann – Quelle: https://geoportal.bayern.de/
Bebauungspläne Burgthann – Quelle: https://geoportal.bayern.de/
Bebauungspläne Burgthann – Quelle: https://geoportal.bayern.de/

Gibt es hinreichend viele und gute Bebauungspläne für das Verfahren der zulässigen Geschossfläche?

Nein. In Schwarzenbruck sind von 260ha erschlossen Gebiet nur eine Fläche von 128ha mit Bebauungsplänen belegt. Dies ist nur eine quantitative Auswertung, welche qualitative Güte der Bebauungsplan hinsichtlich der Entnahme der Geschossfläche hat, ist nicht bewertet.

Die bayrische Staatskanzlei kommentiert dies in der Mustersatzung wie folgt:

Der Beitragsmaßstab „Grundstücksfläche – tatsächliche Geschossfläche“ im Unterschied zum Beitragsmaßstab „Grundstücksfläche – zulässige Geschossfläche“ empfiehlt sich, wenn für das Satzungsgebiet keine qualifizierten Bebauungspläne …… vorliegen bzw. solche nur für Teilgebiete vorhanden sind. Grund dafür ist, dass sich in unbeplanten Gebieten die Ermittlung der zulässigen Geschossfläche als schwierig erweisen kann.

Bayrische Staatskanzlei – Anmerkung Alternative 1 zu § 5: Beitragsmaßstab „Grundstücksfläche – tatsächliche Geschossfläche“

Nach der Rechtsprechung eignet sich der Beitragsmaßstab „Grundstücksfläche – zulässige Geschossfläche“ gut für die Bemessung des Vorteils, der dem Grundstück aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Entwässerungseinrichtung zukommt, da er auf die höchstmögliche (bauliche) Ausnutzung des Anwesens abstellt ……….Er ist allerdings nur für ein Satzungsgebiet zu empfehlen, für das (überwiegend) qualifizierte Bebauungspläne …….. vorliegen.

Bayrische Staatskanzlei – Anmerkung Alternative 2 zu § 5: Beitragsmaßstab „Grundstücksfläche – zulässige Geschossfläche“

Für Gebiet ohne Bebauungsplan wird laut Satzung des KZV die zulässige Geschoßfläche nach der für vergleichbare Baugebiete im Zweckverband ermittelt, fehlt es an vergleichbaren Gebieten wir durchschnittlichen Geschoßflächenzahl aus der in der Umgebung vorhandenen Bebauung ermittelt wird. Beides erweist sich schwierig, wie auch die bayrische Staatskanzlei kommentiert, da zum einen ein vergleichbares Baugebiete erst definiert werden muss. Diese Definition beinhaltet viel Interpretationsspielraum. Zum Anderen ist die Festlegung Umgebung zu Ermittlung auch keine einfaches Verfahren und beinhaltet auch viel Interpretationsspielraum.

Es stellt sich die Frage auf welcher Basis wurde die Entscheidung für zulässige Geschossflächenzahl als Beitragsmaßstab getroffen.

Auch zeigen diese Schwierigkeiten, dass eine Beitragspflichtig nach tatsächlicher Geschossfläche für die Anlieger deutlich transparenter und nachvollziehbar ist. Und alle Anlieger gleich behandelt werden unabhängig der Lage des Grundstücks.

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